Informationen zur Barrierefreiheit​

Das Alten- und Pflegeheim St. Raphael ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L‑BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite des Alten- und Pflegeheim St. Raphael, erreichbar unter www.barmherzige-koenigstein.de. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die PDF-Dateien sind derzeit in den meisten Fällen nicht barrierefrei. Deren Inhalte können kaum oder nur schwer barrierefrei umgesetzt werden. Eine barrierefreie Umsetzung wäre hier eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L‑BGG. Die meisten Inhalte der PDF-Dateien finden Sie jedoch auf der Website. Sollten Sie ein PDF benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch bei Frau Adina Hladjk. Diese informiert Sie gern über die Inhalte der PDF-Dateien.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die Webseite ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

Noch bestehende Barrieren:

  • Fehlende Alternativtexte für Bedienelemente und Grafiken
  • Beschränkung der Bildschirmausrichtung
  • Anpassbare Textabstände
  • Kein sichtbarer Fokus
  • Fehlende Alternative für komplexe Zeigergesten
  • Hauptsprache wird nicht angegeben
  • Fehlende leichte Sprache und Gebärdensprache

Wir arbeiten daran, die uns bekannten, bestehenden Barrieren im Rahmen einer Überarbeitung der Dienste zu beheben und somit die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern.

Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.barmherzige-koenigstein.de auffallen, dann können Sie sich bei uns melden. Wir rufen Sie auch gerne zurück. Sie können uns auch per Post kontaktieren:

Alten- und Pflegeheim St. Raphael
Barrierefrei
Forellenweg 3
61462 Königstein

Tel: 06174 – 9269-0
E‑Mail: verwaltung[at]barmherzige-koenigstein.de

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L‑BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an das Alten- und Pflegeheim St. Raphael wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Kontakt dieser Erklärung.

Falls die Einrichtung nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L‑BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L‑BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L‑BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Rika Esser
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Postfach 31 40
65021 Wiesbaden

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L‑BGG wird hingewiesen.